Tritt der Mieter vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, ohne einen Nachmieter zu benennen, der den Vertrag zu denselben Konditionen übernimmt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die
folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Rücktritt bis 49 Tage vor Mietbeginn: |
10 % des Mietpreises |
bis 35 Tage vor Mietbeginn: |
30 % des Mietpreises |
bis 21 Tage vor Mietbeginn: |
60 % des Mietpreises |
bis 14 Tagevor Mietbeginn: |
90 % des Mietpreises |
ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn):
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100 % des Mietpreises |
Für jede Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 70 € erhoben! |
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu Vermieten.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Ein Rücktritt vom Mietvertrag kann nur schriftlich erfolgen.